Weitere Informationen

Finden Sie hier auf einen Blick alle für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer wichtigen kantonalen Formulare, Gesetze und Berechnungsgrundlagen.

Links und weiterführende Informationen

Amtliche Formulare

Kündigungen seitens des Vermieters haben immer auf dem kantonalen, amtlichen Formular zu erfolgen. Ansonsten sind sie nichtig. Auch einseitige Vertragsänderungen wie z.B. Mietzinserhöhungen müssen mit dem kantonalen, amtlichen Formular mitgeteilt werden. Finden Sie hier den Link zu den Formularen des Kantons Aargau:

Kantonales amtliches Kündigungsformular

Amtliches Formular einseitige Vertragsänderungen

Sollten Sie Probleme beim Öffnen einer dieser Links haben, empfehlen wir Ihnen, die Formulare (auch wenn sie nicht sichtbar sind) herunterzuladen und auf Ihrem Desktop zu speichern. Danach öffnen Sie die Dokumente mit “Adobe Acrobat” (nicht in einem Browser).

Sollte das Dokument dann immer noch nicht erscheinen, bitten wir Sie, sich direkt an die zuständige, kantonale Stelle zu wenden.

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