Stockwerkeigentumsrecht

Stockwerkeigentum kann rechtlich anspruchsvolle Herausforderungen mit sich bringen. Lassen Sie sich dabei unterstützen.

Stockwerkeigentum – lösungsorientierte und praxisnahe Beratung

Rechtsberatung im Stockwerkeigentum – wenn gemeinsame Entscheidungen herausfordern

Stockwerkeigentum bringt rechtlich anspruchsvolle Fragestellungen mit sich: Ob bauliche Veränderungen, Nebenkosten oder Konflikte in der Eigentümerversammlung – Uneinigkeit kann rasch zu Spannungen führen. Wir vom HEV Aargau unterstützen Eigentümer und Verwaltungen mit unserer langjährigen Erfahrung und fundierter Beratung.

Unsere Leistungen im Stockwerkeigentum

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Rechte und Pflichten als Stockwerkeigentümer – Klarheit schaffen

Wer trägt welche Verantwortung in der Eigentümergemeinschaft? Wir klären Ihre Rechte und Pflichten gemäss Gesetz und Reglement – und zeigen, wie Sie Ihre Interessen sachlich und rechtlich korrekt einbringen.

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Verwaltung und Verwalter – Aufgaben und Grenzen kennen

Der Verwalter spielt eine zentrale Rolle im Alltag des Stockwerkeigentums. Wir erklären, wo seine Kompetenzen liegen, was er darf – und was nicht. Ob Jahresrechnung, Instandhaltung oder Kommunikation: Wir sorgen für rechtliche Klarheit.

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Bauliche Veränderungen – von der Idee bis zur Umsetzung

Sanierungen, Umbauten oder wertvermehrende Massnahmen werfen viele rechtliche Fragen auf. Wir begleiten Sie bei von der Beschlussfassung bis zur Umsetzung – damit Ihr Vorhaben auf einem sicheren Fundament steht.

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Nebenkosten und gemeinschaftliche Ausgaben – korrekt und fair verteilt

Ob Nebenkosten, Unterhalt oder Erneuerungen: Wir prüfen Ihre Nebenkostenabrechnung auf Rechtmässigkeit und helfen bei Streitigkeiten über Kostenverteilung oder Unklarheiten im Reglement.

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Reglemente und Versammlungen – das Miteinander regeln

Ein gut formuliertes Reglement ist die Basis jeder Eigentümergemeinschaft. Wir unterstützen Sie bei der Überarbeitung oder rechtlichen Auslegung – ebenso wie bei Fragen rund um Eigentümerversammlungen und Beschlüsse.

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Weitere Dienstleistungen im Stockwerkeigentum

  • Vertretung an Eigentümerversammlungen
  • Leitung von Versammlungen auf Mandatsbasis
  • Mediation bei Konflikten zwischen Miteigentümern
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Eigentümern und Verwaltung

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*Stand: 31.12.2024

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